1. Angebot und Auftrag
Angebot und Auftrag bleiben bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich. Abbildungen,
Zeichnungen und Maße sind nur annähernd maßgebend.

Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.

Änderungswünsche können nur innerhalb von 5 Arbeitstagen (vom Datum der Auftragsbestätigung),
berücksichtigt werden.

2. Preise
Die Preise gelten freibleibend einschließlich Verpackung, Frachtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht Einzelvereinbarungen bestehen. Für Lieferungen ins Ausland gelten die jeweils vereinbarten Frachtbedingungen. Bei der Rechnung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer den Nettopreisen zugerechnet.

Maßgebend für die Berechnung ist die jeweils gültige Preisliste. Diese gilt auch für Nachfolgeaufträge. Die
Bezugnahme des Kunden auf frühere Aufträge („wie gehabt“) bezieht sich ausschließlich auf die
Modellnummern.

Scheck und Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung erfüllungshalber an. Schecks gelten erst
nach Gutschrift auf unserem Konto, Wechsel erst mit der Einlösung als Zahlung. In diesem Fall gehen die Diskontspesen und sonstige Kosten zu Lasten des Kunden.

Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen zu berechnen, mindestens jedoch in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank.

Wird uns bekannt, dass Wechsel des Abnehmers protestiert, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eintritt, so können wir auch noch nicht fällige Forderungen und solche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, für die ein Scheck hingegeben worden
ist, sofort geltend machen. Bei neuen Lieferungen können wir Sicherheiten oder Vorkasse verlangen.

3. Wichtige Hinweise sind Bestandteil dieser Verkaufs- und Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

4. Lieferung
Der Liefergegenstand wird durch die Auftragsbestätigung bestimmt. Werbe- und Druckschriften enthalten keine rechtsverbindliche Zusicherung.

Geringfügige Abweichungen in der Abmessung, Ausführung und Farbe können sich aus der Art der von uns hergestellten Produkte ergeben. Sie berechtigen nicht zu Mängelrügen, insbebesondere kann keine Gewähr für Gleichheit von Farben bei Stoffen und Ledern, Furnieren und Lackarbeiten übernommen werden. Dies gilt auch
für Nachbestellungen.

Teillieferungen sind zulässig.

Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart und beginnt erst nach vollständiger Klärung aller technischen Einzelheiten, ausgenommen schriftlich bestätigte Fixtermine. Änderungen des Vertrags erfordern eine Fristvereinbarung.

Im Falle einer höheren Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerung mit Materiallieferungen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
wir in Verzug geraten und eine Nachfrist von 6 Wochen ungenutzt haben verstreichen lassen.

Wird der Versand aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden dem Besteller nach
Anzeige der Versandbereitschaft die durch Lagerung entstandenen Kosten mind. 0,5% des auf die einge-
lagerten Teile entfallenden Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Wir sind berechtigt, den Liefer-
gegenstand auch außerhalb unseres Werkes zu lagern.

Wird vereinbart, dass ein Vertrag sistiert oder storniert wird, so ist der festgelegte Preis unter Abzug der direkten Kosten für die von uns bis zur vollständigen Fertigstellung der bestellten Teile noch auszuführenden Teilarbeiten
sofort fällig und zahlbar.

5. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Waren bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen aus unseren Geschäftsbedingungen herrührenden, auch künftig erst entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Forderung aus dem Saldo. Die Veräußerung der Ware ist dem Käufer
nur im regelmäßigen Geschäftsgang gestattet und nur, solange er sich nicht mit den Zahlungen an uns in
Verzug befindet. Eine Weiterveräußerung hat auch zu unterbleiben, wenn Wechsel des Abnehmers protestiert, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eintritt.

Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit unwideruflich, die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehende Forderung sowie seinen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

Im Falle des Verzugs oder bei Vorliegen der Voraussetzungen vorzeitiger Fälligkeit sind wir berechtigt, die Ermächtigung zum Einzug unserer Forderungen zu widerrufen und deren Abtretung offenzulegen. Wir verpflichten
uns, die vorstehend bezeichneten Sicherungen nach unserer Wahl freizugeben, wenn der Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt.

6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile ab Werk auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Unstimmigkeiten, die aus dem Versand herrühren, sind unverzüglich nach dem Empfang der Ware an uns schriftlich anzuzeigen.

7. Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb einer Woche schriftlich an-zuzeigen. Die Frist beginnt nach Eingang der Ware beim Kunden oder dem vom Kunden bestimmten Abnehmer.

7.1 Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, die verpackten Waren unverzüglich auf Transportschäden hin zu überprüfen. Etwaige Mängel sind uns und dem Frachtführer gegenüber unverzüglich geltend zu machen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Beweise für die Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Rügefrist, gilt die Lieferung als genehmigt. Gewährleistungsansprüche und etwaige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. Gewährleistung
Bei rechtzeitiger Rüge leisten wir für die von uns gelieferten Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass wir nach
unserer Wahl verpflichtet sind, die Mängel nachzubessern oder Ersatz zu liefern.

Bei zu unrecht erhobenen Mängelrügen sind wir berechtigt, etwaige Transportkosten für eine angemessene
Vergütung für die Prüfung der Beanstandung zu berechnen.

9. Aufrechnung, Zurückhaltung und Schadensersatzansprüche
Der Käufer hat ein Aufrechnungsrecht nur dann, wenn die Gegenansprüche an uns sowohl dem Grunde als auch
der Höhe nach unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - auch aus positiver Vertragsverletzung, Ver-
schulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung - sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist
auf ein grobes Verschulden von uns zurückzuführen. Ersatzansprüche aufgrund zugesicherter Eigenschaft sind
nicht ausgeschlossen. Zugesicherte Eigenschaft sind aber jeweils schriftlich und als solche gekennzeichnet individuell zu vereinbaren.

10. Erfüllungsort, Gerichtstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtstand sind für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis - auch für Wechsel
und Schecksachen - Nebringen oder nach Wahl auch der Sitz des Kunden. Das Rechtsverhältnis unterliegt
deutschem Recht.
 
   
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